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 Betreff des Beitrags: Nebenjob & Schweizer Steuerrecht
BeitragVerfasst am: 25.10. 2008, 22:15 
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Registriert: 24.07. 2003, 01:51
Beiträge: 227
Wohnort: Winterthur / Schweiz
Moin!

Kurz als Vorgeschichte:
Ich habe mich für jemanden bereit erklärt hin und wieder nach seinen PCs im Geschäft zu schauen, d.h. Updates durchzuführen, bei Problemen mehr oder weniger stets erreichbar zu sein und so weiter und sofort.
Nun ist es so, dass er mir dafür Geld geben möchte, sprich: Ich muss nun anfangen Rechnungen zu schreiben. Das aus dem Grund, weil er die Arbeit a) honorieren möchte und b) er die Rechnungen auch als Geschäftsausgaben geltend machen kann.

Ich weiss, dass es hier einige Schweizer in diesem Forum gibt und hoffe, dass es hier auch jemand von denen liest. (Wenn nicht, dann hab ich Pech gehabt.)

Was genau muss ich beachten, wenn ich diese Tätigkeit als Nebenjob betreibe?
Gibt es einen Steuerfreibetrag pro Jahr? Ab wann muss ich Steuern zahlen? Und auf was muss ich sonst noch so achten?

Wär schön, wenn mir das mal jemand erklären kann bzw. mir schildert wie er es macht.

Lieben Gruss.

Marcel

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 Betreff des Beitrags: Re: Nebenjob & Schweizer Steuerrecht
BeitragVerfasst am: 26.10. 2008, 08:05 
Offline

Registriert: 15.08. 2003, 16:25
Beiträge: 57
Wohnort: Schweiz
Hoi Simsus

Ich habe mein Hobby/Firma/Nebenverdienst mehrere Jahre mit Buchhaltung und allem drum und dran geführt. Dies hatte mehrere Vorteile: Ich habe viel über Buchhaltung gelernt, ich habe gesehen was effektiv dabei rausspringt wenn ich nicht nur die Einnahmen sondern auch die ausgaben berücksichtige (anteil Wohnungsmiete, PC-Anschaffungen, usw.) und nicht zuletzt habe ich in den Jahren wo es ein Minusgeschäft ist (was bei einigen wenigen Aufträgen pro Jahr schnell der Fall ist) Steuern gespart.

Du musst im Minimum eine "Milchbüchlibuchhaltung" führen, damit du die Einnahmen und Ausgaben ausweisen kannst. Meinen Gewinn/Verlust habe ich dann bei der Steuererklärung beim Punkt "Einnahmen aus nebeneinkünften" eingetragen. Die Buchhaltung der Firma habe ich als Beilage mitgeschickt. Ab einem bestimmten Gewinn (ev. ab 2'000.- Franken) musst du noch beginnen AHV usw. zu bezahlen. Die Rechtsform war bei mir eine Einzelfirma das hat den Vorteil das nichts gegründet oder im Handelsregister eingetragen werden muss.

Ansonsten kanns du dich auch mal bei deinem Steueramt erkundigen, was sie brauchen.

Gruss
Dario


 
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 Betreff des Beitrags: Re: Nebenjob & Schweizer Steuerrecht
BeitragVerfasst am: 30.10. 2008, 10:25 
Offline

Registriert: 24.07. 2003, 01:51
Beiträge: 227
Wohnort: Winterthur / Schweiz
Hi Dario!

Vielen Dank für deine Info.

Das mit den Einnahmen und Ausgaben habe ich soweit verstanden.
Nun ist die Frage, wie du die Ausgaben (Wohnungsmiete, PC, Telefon ...) angegeben hast.
Also wie hoch solche Ausgaben waren. Prozentual vom Kaufpreis / Monatspreis /-miete abgezogen? Oder wie hast du das gemacht?

Wie hast du es eigentlich gemacht, wenn du für den Kunden Hardware etc. bestellt hast?
Hast du dies auf deinen Namen bestellt und den Betrag dann deinem Kunden in Rechnung gestellt? Oder gleich direkt: Du hast im Namen des Kunden eingekauft und er hat auch gleich schon die Rechnung bezahlt?
Ich hab bis jetzt die erste Variante genutzt: Hardware auf meinen Namen gekauft und dann in Rechnung gestellt (ohne Preisaufschlag).
Hast du in deinen Rechnungen die Einzelposten stets als Netto ausgegeben und später die Mwst hinzugerechnet oder gleich alles in Brutto?

Marcel

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 Betreff des Beitrags: Re: Nebenjob & Schweizer Steuerrecht
BeitragVerfasst am: 31.10. 2008, 23:49 
Offline

Registriert: 15.08. 2003, 16:25
Beiträge: 57
Wohnort: Schweiz
Hoi simsus

Zitat:
Nun ist die Frage, wie du die Ausgaben (Wohnungsmiete, PC, Telefon ...) angegeben hast.
Also wie hoch solche Ausgaben waren. Prozentual vom Kaufpreis / Monatspreis /-miete abgezogen? Oder wie hast du das gemacht?

Frag deinen Bauch was angezeigt ist. In erster Linie müssen die Ausgaben mit den Einnahmen in einem realisitschen Verhältnis sein. 300.- Büromiete pro Monat bei Einnahmen von 150.- Franken pro Monat passt nicht. Bei 3000.- Einnahmen pro Monat könnte es etwa realistisch sein.
PC habe ich über die Firma gekauft (achtung, muss in der Bilanz aktiviert und danach über ca. 3 Jahre abgeschrieben werden).

Hardware habe ich nie für Kunden gekauft. Wenn dann würde ich es entweder auf seinen Namen kaufen oder selber kaufen und dann (je nach Auftragsvolumen neben dem Wiederverkauf) einen Aufschlag von einigen Prozenten machen. Denn du hast ja die Arbeit für das suchen, bestellen, entgegennehmen, Rechnung schreiben, Bankzinsen, ...
Ich war nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Die Grenze ist meines Wissens bei 30'000.- Franken Umsatz.

Gruss
Dario


 
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